Was ist zu beachten, wenn in einem Video, welches ich verwenden möchte, Personen erkennbar und hörbar sind?

Sowohl Bildaufnahmen als auch Tonaufzeichnungen stellen personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Die Erstellung und Veröffentlichung solcher Inhalte stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die einer rechtlichen Grundlage bedarf. In der Regel kommt hierfür die Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Betracht. Diese sollte nachweisbar, idealerweise schriftlich, eingeholt werden. Vor der Einwilligung sind die Betroffenen mindestens über die verantwortliche Stelle sowie den Zweck der Verarbeitung zu informieren (vgl. Erwägungsgrund 42 DSGVO). Zudem muss auf das Recht zum Widerruf gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO hingewiesen werden. Es empfiehlt sich, die in Art. 12 ff. DSGVO vorgesehenen Informationspflichten vorab vollständig zu erfüllen.